Schon wieder: Schirichef kritisiert VAR-Eingriff

Schon wieder hat eine Intervention des Videoschiedsrichters bei einem Spiel des FC St.Gallen für Aufregung gesorgt. Und schon wieder bezeichnet Schirichef Daniel Wermelinger die Intervention als unangebracht.

Ende Januar haben wir über eine Intervention des Videoschiedsrichters berichtet, die im Nachhinein von Schirichef Daniel Wermelinger kritisiert wurde. Nun hat beim Heimspiel gegen Servette vom Mittwoch, 3. März, wieder ein Eingreifen des VAR für Aufregung gesorgt. Und wieder sagt Dani Wermelinger, dass die Intervention nicht angebracht war.

Was war passiert? Servettien Gaël Ondoua erhielt nach einem rüden Einsteigen von hinten in der 68. Minute direkt Rot von Schiedsrichter Lukas Fähndrich. Daraufhin meldete sich der Videoschiri Sandro Schärer, Fähndrich schaute sich die Szene nochmal an und änderte sein Verdikt. Ondoua sah nur Gelb. Dani Wermelinger sagt SENF am Tag nach dem Spiel auf Anfrage: «Die Intervention des Video Assistant Referee war nicht angebracht, weil es faktisch kein klarer und offensichtlicher Fehlentscheid von Schiedsrichter Lukas Fähndrich war. Das zeigte sich bei der internen Aufarbeitung nach Spielschluss rasch.»

Dass Fähndrich nach der Konsultation danach von Rot zu Gelb wechsle, sei indes nicht falsch. Dani Wermelinger sagt: «Isoliert muss man die daraus folgende Sanktion von Fähndrich betrachten: Wir können die Meinung, die Rote Karte stehen zu lassen, zwar nachvollziehen. Es handelt sich um einen Fussangriff von hinten, mit hohem Tempo und ohne Aussicht, den Ball spielen zu können. Die detaillierte Analyse der TV-Bilder zeigte aber auch, dass die Kontaktintensität (kein Vollkontakt, kein Einsatz der Stolle) nicht brutal war. Es gab also durchaus nachvollziehbare Argumente dafür, dass die ausgesprochene Gelbe Karte – nach Konsultation der TV-Bilder – aus regeltechnischer Sicht ihre Berechtigung hatte.»

Im Artikel zur letzten VAR-Fehlentscheidung schlussfolgerten wir: «Es zeugt aber von Grösse, Fehler nach dem Spiel zuzugeben.» Das sehen wir zwar immer noch so, aber als Entschuldigung für wiederholte Fehlentscheide darf das natürlich nicht dienen.